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   VGH Hessen, 01.11.2007 - 27 V 1936/07   

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VGH Hessen, 01.11.2007 - 27 V 1936/07 (https://dejure.org/2007,33930)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.11.2007 - 27 V 1936/07 (https://dejure.org/2007,33930)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. November 2007 - 27 V 1936/07 (https://dejure.org/2007,33930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Kassel - 4 E 1360/05
  • VGH Hessen, 01.11.2007 - 27 V 1936/07
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03

    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2007 - 27 V 1936/07
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt dieser damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26.08.2004 - 20 F 16/03 -, NVwZ 2005, 334, m.w.N.).

    Ein etwaiges Nachschieben von Gründen kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil Streitgegenstand dieses Zwischenverfahrens (nur) die behauptete Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung vom 4. Juli 2007 ist (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 26.08.2004 - 20 F 16.03 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2007 - 27 V 1936/07
    Ein Nachteil im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u. a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (BVerwG, Beschluss vom 29.07.2002 - 2 AV 1.02 -, BVerwGE 117, 8, m.w.N.).

    Die oberste Aufsichtsbehörde hat also eine Ermessensentscheidung zu treffen, deren Rechtmäßigkeit davon abhängt, ob sie die tatsächlichen Grundlagen vollständig gewürdigt und richtig eingeschätzt, zutreffende Bewertungen und Prognosen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift vorgenommen und die widerstreitenden Interessen an der Aktenvorlage einerseits und an der Geheimhaltung andererseits angemessen abgewogen hat (BVerwG, Beschluss vom 29.07.2002 - 2 AV 1.02 -, a.a.O., unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2007 - 27 V 1936/07
    Grundsätzlich kann der gebotene Schutz verfassungsdienstlicher Informationen, Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung die Geheimhaltung rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106).
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